Tierschutz im Koalitionsvertrag Baden-Württemberg
Die grün-rote Koalition in Baden-Württemberg hat ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Die für den Tierschutz relevanten Passagen lauten:
»Die Agrarinvestitionsförderung muss stärker den gesellschaftlichen Anforderungen hinsichtlich Tierschutz und Umweltverträglichkeit Rechnung tragen.«
»Wir werden das Jagd- und das Fischereigesetz überarbeiten und stärker an wildökologischen Anforderungen und Tierschutz ausrichten. Die Wildfütterung werden wir abschaffen. In Schutzgebieten muss sich die Jagd am Schutzziel orientieren.«
»Zur konsequenten Umsetzung des Staatsziels Tierschutz setzen wir uns auf nationaler Ebene für ein Verbandsklagerecht für staatlich anerkannte Tierschutzverbände ein. Auf Landesebene wollen wir einen Tierschutzbeauftragten einsetzen. Tiergerechte Haltungsformen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung werden wir verstärkt fördern. Die gesetzlichen Standards der Tierhaltung auf EU- und nationaler Ebene sollen verbessert werden. Die Tierheime im Land, die von Tierschutzvereinen organisiert werden, werden wir unterstützen. Wir wollen die Zahl der Tierversuche im Land weiter verringern und die Entwicklung von Alternativmethoden besser fördern.«
Damit nimmt sich die neue Landesregierung vor, einige kleine Schritte in die richtige Richtung zu gehen; wir hatten uns jedoch mehr erhofft. Insbesondere, dass die Regierung kein eigenes Verbandsklagerecht ins Leben rufen wird, ist sehr enttäuschend, da Grüne und SPD im Rahmen unserer Wahlprüfsteine zugesagt hatten, ein Klagerecht zu schaffen. Der Einsatz auf nationaler Ebene wird auf absehbare Zeit im Sande verlaufen.
Schade ist auch, dass die Grünen sich für ihre ursprünglichen Tierschutzvorhaben nicht stärker ins Zeug gelegt haben. So ist im Koalitionsvertrag z. B. weder von einem Zirkus-Wildtierverbot noch von strengeren Regeln in Schlachthäusern noch von einer Stärkung der vegetarischen und veganen Idee die Rede.
Nachtrag (03.05.2011): Das Verbandsklagerecht soll doch auch auf Landesebene eingeführt werden. Damit relativiert sich ein zentraler Kritikpunkt am Koalitionsvertrag. Die Grünen schreiben: »[Es handelt] sich um einen redaktionellen Fehler in der ersten Druckfassung des Koalitionsvertrags. Auf diesen Fehler wurde bereits aufmerksam gemacht und er wird in einer korrigierten Fassung berichtigt. D.h., dass das Verbandsklagerecht auf Landesebene eingeführt werden soll.«